Preisliste

Langzeitpflege und Dauerwohnen (§43 SGB XI)

Der tägliche Eigenanteil beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5: € xx,xx.

Hierin sind enthalten:
€ 14,90 Investitionsaufwand
€ xx,xx Unterkunft
€ xx,xx Verpflegung
€ xx,xx Pflegesatz EEE
(EEE = einrichtungseinheilticher pflegebedingter Eigenanteil)
Umlage Ausbildungsvergütung

Der monatliche Eigenanteil beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5: € xx,xx

(abzgüglich möglicher Leistungen nach dem Landespflegegesetz)

 Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)

kann unter folgenden Umständen in Anspruch genommen werden:

  • für eine Übergangszeit im Anschluß an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen
  • oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Die Pflegekasse beteiligt sich hieran bis zu 4 Wochen und bis zu xx,xx Euro. Darüber hinaus können im Anschluß verbleibende Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Höhe von bis zu 4 Wochen und bis zu xx,xx Euro in Anspruch genommen werden. Somit besteht unter Berücksichtigung beider Leistungsbeträge die Möglichkeit, bis zu 8 Wochen und bis zu xx,xx Euro Kurzzeitpflege zu nutzen.

  • Zuschuss der Investitionskosten nach dem Landespflegegesetz Schleswig-Holstein

Der tägliche Eigenanteil beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen  und unter Berücksichtigung eines Zuschusses der Investitionskosten nach dem Landespflegegesetz: € xx,xx.

Der Eigenanteil für eine Woche beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen  und unter Berücksichtigung eines Zuschusses der Investitionskosten nach dem Landespflegegesetz: € xx,xx.

Der Eigenanteil für zwei Wochen beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen  und unter Berücksichtigung eines Zuschusses der Investitionskosten nach dem Landespflegegesetz: € xx,xx


Urlaubspflege / Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

kann unter folgenden Umständen in Anspruch genommen werden:

  • bei Verhinderung der Pflegeperson durch z.B. Urlaub, Krankheit, oder anderen Gründen.

Die Pflegekasse beteiligt sich hieran bis zu 4 Wochen. Darüber hinaus können im Anschluß verbleibende Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI in Höhe von bis zu 2 Wochen in Anspruch genommen werden. Somit besteht unter Berücksichtigung beider Leistungsbeträge die Möglichkeit, bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege zu nutzen

Der tägliche Eigenanteil beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen  : € xx,xx.

Der Eigenanteil für eine Woche beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen: € xx,xx.

Der Eigenanteil für zwei Wochen beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen: € xx,xx.

Aufgrund der rasanten Entwicklungen fragen Sie die aktuellen Preise bitte direkt in der Einrichtung an.

alle Angaben ohne Gewähr

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