Langzeitpflege und Dauerwohnen (§43 SGB XI)
Der tägliche Eigenanteil beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5: € 39,33.
Hierin sind enthalten:
€ 14,90 Investitionsaufwand
€ 10,32 Unterkunft
€ 9,09 Verpflegung
€ 5,02 Pflegesatz EEE
(EEE = einrichtungseinheilticher pflegebedingter Eigenanteil)
Der monatliche Eigenanteil beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5: € 1.196,48
(abzgüglich möglicher Leistungen nach dem Landespflegegesetz)
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Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)
kann unter folgenden Umständen in Anspruch genommen werden:
- für eine Übergangszeit im Anschluß an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen
- oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Die Pflegekasse beteiligt sich hieran bis zu 4 Wochen und bis zu 1.612 Euro. Darüber hinaus können im Anschluß verbleibende Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Höhe von bis zu 4 Wochen und bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden. Somit besteht unter Berücksichtigung beider Leistungsbeträge die Möglichkeit, bis zu 8 Wochen und bis zu 3.224 Euro Kurzzeitpflege zu nutzen.
- Zuschuss der Investitionskosten nach dem Landespflegegesetz Schleswig-Holstein
Der tägliche Eigenanteil beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen und unter Berücksichtigung eines Zuschusses der Investitionskosten nach dem Landespflegegesetz: € 22,94.
Der Eigenanteil für eine Woche beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen und unter Berücksichtigung eines Zuschusses der Investitionskosten nach dem Landespflegegesetz: € 160,58.
Der Eigenanteil für zwei Wochen beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen und unter Berücksichtigung eines Zuschusses der Investitionskosten nach dem Landespflegegesetz: € 321,16.
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Urlaubspflege / Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
kann unter folgenden Umständen in Anspruch genommen werden:
- bei Verhinderung der Pflegeperson durch z.B. Urlaub, Krankheit, oder anderen Gründen.
Die Pflegekasse beteiligt sich hieran bis zu 4 Wochen und bis zu 1.612 Euro. Darüber hinaus können im Anschluß verbleibende Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI in Höhe von bis zu 2 Wochen und bis zu 806 Euro in Anspruch genommen werden. Somit besteht unter Berücksichtigung beider Leistungsbeträge die Möglichkeit, bis zu 6 Wochen und bis zu 2.418 Euro Verhinderungspflege zu nutzen
Der tägliche Eigenanteil beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen : € 34,31.
Der Eigenanteil für eine Woche beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen: € 240,17.
Der Eigenanteil für zwei Wochen beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zum Errreichen der o.a. Oberggrenzen: € 480,34.
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alle Angaben ohne Gewähr