FAQ

Heimkosten

Aus welchen Kostenbestandteilen setzten sich die Heimkosten zusammen ?
Die täglichen Heimkosten bestehen aus den Bestandteilen Unterkunft, Verpflegung, pflegebedingter Aufwand (die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe)und den Kosten für Investitionsaufwendungen (Investitionskosten).

Entspricht der Kostenbestandteil pflegebedingter Aufwand den reinen Personalkosten für das Pflege- und Betreuungspersonal ?
Nein – bei dieser weit verbreiteten Annahme handelt es sich um einen Irrglauben. In diesem Kostenbestandteil befinden sich neben den Kosten für Pflege- und Betreuungspersonal insbesondere Pflegesachkosten, aber auch anteilige andere Sachkosten, die man nicht mit dem Wort Pflege unbedingt in Verbindung bringen würde. Enthalten sind in den pflegebedingten Aufwendungen z.B. auch anteilige Personalkosten für Heimleitung und Verwaltung.

Warum sind Heimkosten so hoch ?
Neben der Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern, haben stationäre Pflegeeinrichtungen eine hohe Anzahl von rechtlichen Bestimmungen zu beachten, die in keinem vergleichbaren Verhältnis mit normalen Wohnraum stehen. Hierzu gehören beispielsweise besondere Hygienebestimmungen, aber auch Brandschutzrechtliche Auflagen (z.B. Einsatz von schwer entflammbaren Material), sowie sonstige Schutzmaßnahmen, wie z.B. Fußbodenbeläge mit besonderer Rutschklassifizierung. Diese hohe Anzahl an Maßnahmen mögen einem Kunden gar nicht so direkt auffallen. Dennoch sind sie vorhanden. Somit kann kein Vergleich zwischen einer stationären Einrichtung und privatem Wohnraum stattfinden.
Vergleichen Sie gerne mal den Tagessatz einer stationären Pflegeeinrichtung (in der fast alles Inklusive ist) mit der Abrechnung einer Handwerkerstunde. Dann werden sie feststellen, dass Heimkosten in der Relation gesehen gar nicht so hoch sind, wie man im ersten Moment annehmen mag.

Ich kann mir die Heimkosten nicht leisten – was nun ?
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die nach Abzug des Anteils der Pflegekasse verbliebenen Heimkosten aus eigenen Mitteln zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme des ungedeckten Anteiles zu stellen. Beachten Sie bitte, dass eine Kostenzusage des zuständigen Sozialhilfeträgers aufgrund der aktuellen Rechtslage zwingend vor Einzug in unsere Einrichtung erfolgen muss. Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf.

Personal

Wie viel Pflegepersonal arbeitet bei Ihnen ?
Diese Frage wird zu Recht gestellt. Kann aber nicht so einfach beantwortet werden. Mit den Kostenträgern, also den Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger, werden im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen auch Personalschlüssel vereinbart. Hierbei gibt es für jede Bewohnergruppe der einzelnen Pflegestufen so genannte Personalkorridore (minimal und maximal)in denen sich die das Ergebnis bewegen muss .Hierbei geht man in der Regel von einer dauerhaften 95%igen Belegung der Einrichtung aus. Der vereinbarte Personalschlüssel pro Pflegestufe bleibt dem Grunde nach immer bestehen. Allerdings sind je nach Kundenzahl und deren Pflegebedürftigkeitsgrad stetig Anpassungen erforderlich. Weniger Kunden, oder mehr Kunden mit weniger Pflegebedarf, als in den Pflegesatzverhandlungen vereinbart bedeutet in der Regel eine Korrektur des Personals nach unten und anders herum eine Personalkorrektur nach oben. So können bei starken Schwankungen innerhalb eines Jahres beispielsweise aus ursprünglich 18 vereinbarten Stellen auch schon mal 15 Stellen oder anders herum 21 Stellen werden. Diese Frage kann also immer nur punktuell am Tage der Fragestellung wahrheitsgemäß beantwortet werden und ist kein Garant für die Zukunft.
Im Übrigen wird durch die Prüforgane wie MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen)und Heimaufsichtsbehörden mindestens einmal jährlich geprüft, ob die Einrichtung den vereinbarten Personalschlüssel vorhält.

Wie viel Personal arbeitet bei Ihnen ?
Diese Frage ist nicht minder schwer zu beantworten, wie die Frage nach der Anzahl des Pflegepersonals.
Neben den Ausführungen zu dem Pflegepersonal ist auch hier zu beachten, dass der Personalschlüssel Schwankungen in der Auslastung der Einrichtung unterliegen kann. Hinzu kommt, dass in der Regel nach der Anzahl des Personals gefragt wird und nicht nach umgerechneten Vollzeitstellen. Schauen Sie, viele Aushilfskräfte und Teilzeitkräfte zeugen beispielsweise von viel Personal – sagen aber überhaupt nichts über die tatsächliche Arbeitszeit, die den Kunden wirklich zu Gute komme, aus.
Da wir, was heute in einigen Einrichtungen üblich ist, bislang keinen hauswirtschaftlichen Arbeitsbereich ausgelagert haben und uns sozusagen selbst versorgen, wird unser Gesamtpersonalschlüssel in Teilen sicherlich höher sein, als in anderen benannten Einrichtungen.

Ich wollte mich bei Schwester Lisa mit 10 Euro bedanken. Sie hat abgelehnt. Mag sie mich nicht ?
Es geht weniger darum, ob Schwester Lisa Sie durch die Ablehnung mag oder nicht. Schwester Lisa hat mit ihrer Ablehnung vollkommen richtig gehandelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Pflegeeinrichtungen ist es rechtlich untersagt, Geld oder geldwerte Geschenke, die einen geringfügigen Betrag übersteigen, anzunehmen. Hintergrund des Gesetzgebers ist unter anderem, dass er davon ausgeht, dass Sie sich durch das Wohnen in einer Pflegeeinrichtung in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Zum anderen soll vermieden, dass durch Geld oder geldwerte Geschenke eine Ungleichbehandlung von Bewohnern stattfindet.
Wenn Sie sich bei Schwester Lisa für etwas bedanken möchten tun Sie das gerne mit einem Lächeln und freundlichen Worten. Sie wird sich freuen.

In die Einrichtung eingezogen – was nun ?

In der Regel braucht Alles seine Zeit. Der eine Mensch gewöhnt sich schnell an neue Situationen, der andere braucht etwas länger. Geben Sie sich, aber auch uns die notwendige Zeit. Damit wir uns kennenlernen können. Wir werden Sie im Rahmen der für Sie notwendigen Eingewöhnungszeit nach unserer Möglichkeiten begleiten.

Beschwerden – Kritik – Lob

Wie kann ich mich beschweren ?
Für Beschwerden haben wir in unserer Einrichtung unseren so genannten Kundenaktionsbogen ausgelegt. In diesem steht auch beschrieben, wie das weitere Vorgehen ist.
Weitere Anlaufstellen für Beschwerden sind in dem Heimvertrag aufgeführt.

Meine Oma traut sich nicht etwas zu sagen – sie fürchtet Repressalien
Ihre Großmutter hat uns mit dem Einzug in unsere Einrichtung ihr Vertrauen geschenkt. Diesem Vertrauensvorschuss möchten wir, auch wenn etwas mal nicht nach ihrer Zufriedenheit laufen sollte, versuchen gerecht zu werden. Ihre Großmutter kann sich, gerade und insbesondere bei der Angst vor Repressalien, gerne Vertrauensvoll an die Heimleitung oder die Geschäftsführung wenden. Wir werden versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Eine große Unterstützung wäre es für alle Beteiligten, wenn Sie ihre Großmutter zu dem Gespräch begleiten.

In eigener Sache

Wir und unsere Mitarbeiter freuen uns natürlich auch über Lob. Haben Sie keine Scheu auch mal schriftlich niederzulegen, was Ihnen gut gefällt.

 

Sind Sie unzufrieden, sagen Sie es uns – Sind Sie zufrieden, sagen Sie es gerne auch anderen.

Kommentare sind geschlossen.